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Rückrufe wegen Schimmelpilzgiften

Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) wie Aflatoxin oder Ochratoxin A entstehen oft schon beim Anbau oder bei der Lagerung. Man sieht und schmeckt sie nicht, und beim Kochen werden sie kaum zerstört. Häufig betroffen sind Nüsse, Gewürze, Getreide, Trockenfrüchte und Kaffee.

  1. Aktuell

    Gemahlener Kaffee mit Karamellgeschmack, 250 Gramm

    Grund laut Meldung: Rückstände und Kontaminanten

    Vertrieben über: TJX Deutschland Ltd. & Co. KG, Peter-Mueller-Straße 18, 40468 Düsseldorf.

  2. enerBiO Dinkel Waffeln 115 Gramm

    Grund laut Meldung: Rückstände und Kontaminanten

  3. Mais Waffeln Salted Caramel, 50 Gramm

    Grund laut Meldung: Rückstände und Kontaminanten

  4. INSULA Mandeln gemahlen 500 Gramm, 1 Kilogramm und 2,5 Kilogramm

    Grund laut Meldung: Rückstände und Kontaminanten, Gesundheitsschädliche Substanz

  5. Rino Rotes Chilipulver, 250 Gramm und 500 Gramm

    Grund laut Meldung: Rückstände und Kontaminanten

  6. Bio Wildreis Basmati Reis Mix, 0,6 und 3 Kilogramm

    Grund laut Meldung: Rückstände und Kontaminanten

    Vertrieben über: Die Produkte wurden ausschließlich über den Online-Handel vertrieben.

  7. Bio Basmati Reis, 200 und 600 Gramm und 3 Kilogramm

    Grund laut Meldung: Rückstände und Kontaminanten

    Vertrieben über: Die Produkte wurden ausschließlich über den Online-Handel vertrieben.

  8. La vache qui regarde Brotaufstrich, Karotte Ingwer, Mango Curry, Paprika Chilli, Tomate Basilikum je 180 Gramm und Aubergine 190 Gramm

    Grund laut Meldung: Rückstände und Kontaminanten

  9. Diverse KoRo Brotaufstriche, 380 Gramm

    Grund laut Meldung: Rückstände und Kontaminanten

Betroffenes Produkt gekauft?

  1. Packung prüfen. Vergleiche Produktname, Mindesthaltbarkeitsdatum und Charge mit der jeweiligen Meldung.
  2. Nicht verzehren. Betroffene Ware auf keinen Fall essen oder trinken – auch nicht erhitzt.
  3. Zurückgeben. Was genau gilt, steht in der jeweiligen Meldung. Meist wird der Kaufpreis erstattet, oft auch ohne Kassenbon.
  4. Bei Beschwerden nach dem Verzehr ärztlichen Rat einholen und auf den Rückruf hinweisen.

Quelle: amtliche Meldungen auf lebensmittelwarnung.de (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Zuordnung, wenn die Meldung den Erreger in Titel, „Mögliche Folgen“ oder „Empfehlung“ nennt. Die Erklärung oben ist allgemein und ersetzt keine ärztliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist immer die offizielle Meldung.