Offizieller RückrufLebensmittel

Rückruf: Stretcherz vierer Pack

Grund: Gesundheitsschädliche Substanz

Diese Meldung ist vom 18.02.2026. Betroffene Ware dürfte inzwischen abgelaufen sein – prüfe trotzdem deinen Vorrat.

Abbildung: Stretcherz vierer Pack

Welche Ware ist betroffen?

Packungsgröße
Viererpack
Betroffenes Gebiet
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Thüringen
Veröffentlicht
18.02.2026

Was du jetzt tun solltest

  1. Packung prüfen. Vergleiche die Angaben auf der Packung mit den Angaben oben.
  2. Nicht verzehren. Betroffene Ware auf keinen Fall essen oder trinken – auch nicht erhitzt.
  3. Zurückgeben. In der Regel nimmt der Markt das Produkt zurück und erstattet den Kaufpreis, meist auch ohne Kassenbon.
  4. Bei Beschwerden nach dem Verzehr ärztlichen Rat einholen und auf diesen Rückruf hinweisen.

Quelle: Offizielle Meldung auf lebensmittelwarnung.de (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist immer die offizielle Meldung.