Offizieller RückrufLebensmittel

Rückruf: Rucksack mit Inhalt

Grund: Gesundheitsschädliche Substanz

Diese Meldung ist vom 15.04.2026. Betroffene Ware dürfte inzwischen abgelaufen sein – prüfe trotzdem deinen Vorrat.

Abbildung: Rucksack mit Inhalt

Welche Ware ist betroffen?

Betroffenes Gebiet
Bundesweit
Veröffentlicht
15.04.2026

Was du jetzt tun solltest

  1. Packung prüfen. Vergleiche die Angaben auf der Packung mit den Angaben oben.
  2. Nicht verzehren. Betroffene Ware auf keinen Fall essen oder trinken – auch nicht erhitzt.
  3. Zurückgeben. In der Regel nimmt der Markt das Produkt zurück und erstattet den Kaufpreis, meist auch ohne Kassenbon.
  4. Bei Beschwerden nach dem Verzehr ärztlichen Rat einholen und auf diesen Rückruf hinweisen.

Quelle: Offizielle Meldung auf lebensmittelwarnung.de (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit). Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich ist immer die offizielle Meldung.